D & O (Directors and Officers)

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Nur die Manager-Haftpflichtversicherung schützt Unternehmensleiter, wenn sie wegen eines Vermögensschadens (nicht Personen- und Sachschäden) aufgrund fahrlässigen Verhaltens haftpflichtig gemacht werden. Dann prüft zunächst ein erfahrener und unabhängiger Spezialjurist die Sachlage. Wenn die Ansprüche berechtigt sind, werden sie bis zur vereinbarten Höhe beglichen. In jedem Fall steht Ihnen ein sehrerfahrenes Expertenteam kompetent zur Seite. Ebenso wichtig: Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert sind hierbei die Verteidigungskosten in Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Führungskraft stehen. Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz können sich nun auch Angestellte, Behördenbedienstete und ehrenamtlich Tätige versichern. Vermögensschaden-Rechtsschutz Versichert sind die hierbei Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Führungskräfte neben ihrer Hauptfunktion weitere Mandate in Tochter- und Beteiligungsunternehmen ausüben oder in Fremdgesellschaften Aufsichtsratsmandate übernommen haben. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versichert sind die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag, sowohl in Aktiv- als auch in Passivprozessen. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Führungskräfte kommt allerdings nur für gesetzliche Vertreter juristischer Personen in Betracht. Mit dem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Unternehmen wiederum können sich juristische Personen gegen Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen mit ihren gesetzlichen Vertretern versichern.